ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

                

                  1. Allgemeines

1.1.     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Waren durch die ReRun GmbH mit dem Firmensitz und der Geschäftsadresse in 1130 Wien, Maygasse 43. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Geschäfte, soweit sie nicht schriftlich anders vereinbart wurden.

 

                  2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1.    Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Übungsfirma ReRun GmbH bzw. der Auftrag des Kunden bzw. Kundinnen, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Übungsfirma ReRun GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf vorbehalten. Die angegebenen Preise sind Fixpreise und ändern sich nicht, sobald wir kein Rabatt anbieten.

2.2.    Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die Übungsfirma ReRun GmbH zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die Übungsfirma zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.

 

                  3. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG 

3.1.    Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung im Eigentum der Übungsfirma ReRun GmbH. Jede Zahlung der Käuferin und des Käufers wird immer der ältesten noch nicht beglichenen Schuld der Käuferin und des Käufers angerechnet. Die Anlieferung der Übungsfirma ReRun GmbH darf unterlassen werden, bis die Käuferin der Käufer alle ausstehenden Rechnungen und Forderungen gegenüber der Übungsfirma ReRun GmbH erfüllt hat.

3.2.   Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag der Kundin des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

 

                  4. TERMINE / VERSAND- UND BESTELLBEDINGUNGEN

4.1.    Der Versand von Waren erfolgt, sofern nicht anders vereinbart und schriftlich rückbestätigt, auf Rechnung und Gefahr der Käuferin des Käufers. Ebenso auf Gefahr der Käuferin des Käufers bei Lieferungen Frei Haus sowie Transporte auf Rechnung und im Auftrag der Übungsfirma ReRun GmbH.

4.2. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Übungsfirma ReRun GmbH bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt die Kunden den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Übungsfirma ReRun GmbH eine angemessene, mindestens aber 30 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Übungsfirma ReRun GmbH.

4.3.   Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann die Kundin der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Übungsfirma ReRun GmbH.  

 

                  5. PREISE, ZAHLUNG

5.1.    Unsere Preise verstehen Sich exklusive Umsatzsteuer. Es gelten immer die am Tag Ihrer Bestellung aktuellen Preise. Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen, Irrtum und Druckfehler vorbehalten.

5.2.    Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, 30 Tage ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt 9,2 % + aktuellen Basiszinssatz zu verrechnen. Für jede ausgestellte Mahnung verrechnen wir € 40.

 

                  6. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

6.1. Die Kundin der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Übungsfirma ReRun GmbH schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht der Kundin dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Übungsfirma ReRun GmbH zu.

                 6.2. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb eines Monats ab Liefereingang der Ware geltend gemacht werden.

                 6.3. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.

 

                  7. HAFTUNG

                 7.1.    Die Übungsfirma ReRun GmbH wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen. 

7.2.    Die Übungsfirma ReRun GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat die/der Geschädigte zu beweisen.

 

                  8. ANZUWENDENDES RECHT

8.1.    Auf die Rechtsbeziehungen zwischen der Kundin dem Kunden und der Übungsfirma ReRun GmbH ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

 

                  9. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

9.1.    Erfüllungsort ist der Sitz der Übungsfirma ReRun GmbH. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Übungsfirma ReRun GmbH und der Kundin dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das ACT-Gericht, Sitz in Wien, zuständig.

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